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Fehmarnsches Tageblatt: [von Laage]

Kuerzlich berichteten wir ueber die Tagung des Fehmarnschen Archivs und erwaehnten die beim Verein fuer Familienforschung eingegangenen Ersuchen zur Nachforschung sogenannter ‘Brandt’scher Erben. Hierzu schreibt Herr Otto Breiter in einem längeren Aufsatz in der Ostholsteinischen Zeitung u.a.: Vor einigen Jahren wurde ich von Bekannten gebeten, mich in der Brandt’schen Sache zu bemühen. Ich konnte festellen, daß der im Jahre 1791 in Amsterdam verstorbene indisch-holländische Kaufmann Johann Konrad Brandt, von Geburt ein Deutscher, in einem von ihm am 28. Juli 1786 errichteten Testament die eine Hälfte von seinem Vermögens seiner Enkelin Eva Brandt zusprach, die in erster Ehe mit Adam Hahn, in zweiter Ehe mit dem Amsterdamer Stadtrat Gerrit van Meurs verheiratet war; die zweite Hälfte seines Nachlasses sprach Brandt seiner Urenkelin Johanna Conradine Hahn zu, einer Tochter der erwähnten Enkelin Eva Brandt aus derer ersten Ehe. Der Gesamtnachlass überschritt nicht die Höhe von 400 000 Gulden damaliger Währung. Für die Urenkelin war zur Erlangung der Erbberechtigkeit die Bedingung vorgeschrieben, daß sie 25 Jahre alt werde und zum evang.luth. Glauben übertrete. Die junge Hahn starb aber schon 1793 vor Vollendung des erbberechtigten Alters. Für diesen letzten Fall nun hatte Brandt die Testamentsbestimmung getroffen, daß der dann freiwerdende Nachlaßteil auf seine “deutschen Verwandten” fallen sollte. Es hat nun “festgestellt” werden können, daß der Stiefvater der verstorbenen Hahn, der zweite Ehemann der Enkelin Brandts, tatsächlich öffentliche Aufrufe erlassen hat, um etwaige deutsche Erben zur Meldung zu veranlassen. Es haben sich aber innerhalb der ausgesetzten Frist solche Erben nicht gemeldet, so daß van Meurs oder vielmehr seine Frau nunmehr auch in den Besitz der zweiten Erbschaft Erbschaftshäfte gelangte, was die holländischen Gerichte bestätigten; Eva van Meurs hatte als Enkelin Brandts sowie als Mutter der jungverstorbenen Hahn ja auch das naächst Anrecht, falls sonstige Erbberechtigte nicht nachgewiesen werden konnten. Soweit die Urgeschichte der Erbschaft selbst. Schon früh setzten in der Folgezeit aus Deutschland Bestrebungen ein, auf Grund der testamentarischen Eventualbestimmung den zweiten Nachlaßteil zu erstreiten. Die zahlreichen Prozesse, die bereits zu Lebzeiten der Eheleute van Meurs gegen diese eingeleitet wurden, um von ihnen die Wiederherausgabe des Erbanteils zu erreichen, wurden samt und sonders abgewiesen, und zwar weil niemand seine Verwandschaft und Erbberechtigkeit zu Johann Conrad Brandt in einer für die Gerichte klaren und einwandfreien Weise nachzuweisen vermochte. Übrigens hatte im Jahre 1829 ein namhafter Hollädischer Jurist in einem von ihm geforderten Gutachten ausgesprochen, daß alle Erbansprüche verjährt seien. Unzählige mal sind von deutscher Seite Versuche zur Erlangung der vermeintlichen Erbschaft unternommen worden. Tausende und abertausende Mark sind geopfert worden, während sich der jeweilige Herr Bevollmächtigte in Amsterdam aufhielt und “Archive studierte”, d.h. es sich wohl sein ließ auf Kosten der Dummen. Allerdings hat es auch an ehrlichen Arbeitern nicht gefehlt, denen es ernst war. Ungeheure Aktenstöße haben sich im Laufe der Jahre angesammelt; allein beim auswärtigen Amt in Berlin sind es bis zum Jahre 1897 17 Aktenbände. In diesem Jahre (1897) tagte in Berlin eine Versammlung von Brandt=Interessenten. “Ganze Eisenbahnzüge voll” sollen dazu erschienen sein, wie ein Nachkomme eines damaligen Teilnehmers mir schrieb. Umfangreiche Prozesse haben diese “Erben” unter sich selbst ausgefochten, da sie sich gegenseitig die Erbberechtigkeit abstritten! Und das alles, trotzdem das Auswärtige Amt mehrfach im “Reichsanzeiger” aufklärende Veröffentlichungen gebracht hat! Bis! In die neueste Zeit, bis in diese Tage hinein tobt der Kampf um die Brandtschen Millionen unentwegt weiter. Ganz Unsinniges wird dabei behauptet und bleibt in den Köpfen haften. Die etwa 200 000 Gulden damiliger Währung betragende Erbschaftshälfte hat man brav auf Zins und Zinseszins gelegt!. Nicht einmal die Toten läßt man schlafen. 1912 hat man die Grabstätte Brandts in der deutsch-evangelischen Kirche auf dem Singel in Amsterdam geöffnet, da man ein anderes, versteckt in einer Bibel liegendes günstigeres Testament vermutete. Knochen, Staub und der Rest eines von der Zeit zerfressenen metalllenen Schildes, auf dem man den Namen einer Enkelin Brandts entzifferte, waren das Resultat der Störung. Herr Otto Breiter schließt seine Aufzeichnungen in der Hoffnung, daß sie für viele von den vielen, die auch heute noch von dem Glauben an die Brandtschen Millionen und der Hoffnung auf die Erreichung eines Anteils daran beseligt sind, den Haken bilden werden, an den sie ihre Hoffnungen engültig aufhängen.


Kaufmann fuer die Holland West Indische Firma, Herr Johann Konrad Brandt starb ^1791 in Amsterdam, Holland. Er war auf Fehmarn geboren und Bruder von Abraham Brandt, dessen Tochter war Eva Brandt (Ebba auf schwedisch)die in erster Ehe einen Hahn heiratete: deren Tochter Johanna Conradine Hahn starb 1793 auf Fehmarn.

In zweiter Ehe heiratete sie einen Stadthalter: Gerrit van Meurs zogen nach Johannesburg in S.Afrika.