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LEXICON
der WELTGESCHICHTE FEUDALISMUS Feudalismus (v. Mittellatein = feudalia, Lehenssachen), von ...> Montesquieu geprägter Begriff für das Gesellschaftssystem des ...> Lehenswesens im M.A.; im 19ten und 20ten Jahrhundert, begriff auch für ähnlich erscheinende politische, soziale und wirtschaftliche Zustände in anderen Gesellschaftsordnungen (z.B. in Alt-China, Alt-Japan, Alt-Indien, Alt-Rom, Rußland, Ägypten, Spanien, den Kolonien), Feudalismus bezeichnet die durch den Staat gestützte oder geduldete Vorherrschaft und die rechtlichen (Erbrecht) und gesellschaftlichen Vorrechte weltlicher, und geistlicher Grundbesitzer gegenüber anderen, abhängigen Schichten (Bürgern, Bauern, Hörigen, Leibeigenen u.a.), verbunden meist auch mit politischer Vorrangstellung und Sonderrechten der Lebensführung: mannigfache Erscheinungsformen; von autokratischer Willkür bis zu patriarchalischer Fürsorge für die Abhängigen reichend. Seit dem Frühkapitalismus gehören zur feudalen Schicht auch die Besitzer der großen Manufakturen; Karl Marx bezeichnet die moderne kapitalmächtige Bourgeoisie als neue Form des Feudalismus. - Der
Feudalismus im engeren Sinne - die auf dem (siehe..> Lehenswesen) beruhende,
staatliche und soziale Organisationsform des Mittel Alters - schafft durch
Verleihung von Ländereien und Rechten, die allmählich erblich werden,
privilegierte Schichten. Durch den Feudalismus wird der alte Beamtenstand des frühen
Mittel Alters *1(Merowingerreich) in einen Stand erblicher Lehensträger
umgewandelt. Der Feudalismus wird in Frankreich erst durch die Revolution von
1789 endgültig beseitigt, in Deutschland als politische Herrschaftsform erst
1803 durch den Reichs-Deputations-Hauptschluß als soziale Ordnung durch die
Reformen in den deutschen Einzelstaaten (Stein-Hardenberg in Preußen); doch
behauptet die feudale Groß-Grund Besitzerklasse in industriellen Rückständigen
Gebieten (Ostelbien, Osteuropa, Süditalien, Spanien) zum Teil bis in die
neueste Zeit ihre starke politische und wirtschaftliche Stellung. |